Direkt zwischen den beiden Stadtzentren von Guben auf der deutschen und Gubin auf der polnischen Seite befindet sich ein Wehr, das nicht durchfahren werden kann. Vor dem Wehr befinden sich linkerkand zwei schwimmende Kanuanleger. Das Aussetzen erfolgt bequem an der hinteren Steganlage. Auf circa 350 Metern können die Boote bis zur Einsatzstelle an den Neißeterrasse getragen oder gerollert werden. Unterhalb des Wehres ist der Fluß unruhig und zügig unterwegs. Im Wasser befinden sich Brückenreste, die je nach Wasserstand nicht sichtbar sein können.
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Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 3. Mai 2021 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern.
Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen.
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Tagesaktuelle Hinweise zur Umsetzung der Coronamaßnahmen im Land Brandenburg finden Sie auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Tourismus unter https://www.tourismus-wegweiser.de
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