Mitglieder
Werden Sie Teil unseres Vereins und profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen der Mitgliedschaft! Sie werden als Gastgeber und touristischer Leistungsträger über wichtige touristische Neuigkeiten und über Zuarbeiten für überregionale Publikationen informiert. Sie erhalten einen Interneteintrag auf unserer Internetseite und beim Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. und sind bei allen Marketing-Aktivitäten des Marketing und Tourismus Guben e.V. dabei. Wir pflegen Ihre Daten in digitalen (Tourismus-)Datenbanken und helfen Ihnen damit, Ihr Angebot auf verschiedensten Kanälen zu streuen und zu vermarkten.
Der Vorstand:
Herbert Gehmert (1. Vorsitzender)
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Guben und des Kreistages Spree-Neiße
Mario Schulz (2. Vorsitzende)
Inhaber Hotel und Gaststätte Bergschänke und Berghotel Bresinchen
Dr. Martin Reiher (Schatzmeister)
Geschäftsführer Gubener Wohnungsgesellschaft mbH
Andreas Peter (Schriftführer)
Gubener Historiker und Inhaber des Niederlausitzer Verlages
Nicole Dentz (Beisitzer)
Vertreterin Gubener Plastinarium
Falko Höpfner (Beisitzer)
Vertreter der Gemeinde Schenkendöbern
Manuela Zahn (Beisitzerin)
Inhaberin des touristischen Anbieters Expeditours
Auszug aus der Satzung des Marketing und Tourismus Guben e.V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen "Marketing und Tourismus Guben", nach erfolgter Eintragung im Vereinsregister mit dem Zusatz "eingetragener Verein (e.V.)"; er hat seinen Sitz in Guben.
2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Ziele
1. Der Verein ist eine politisch und konfessionell unabhängige Interessenvertretung, die sich für den Erhalt und die Förderung der Lebensgrundlagen sowie des Wohlergehens der Bürger und Bürgerinnen in der Stadt Guben und im Umland engagiert.
2. Der Verein unterstützt die Kultur-, Natur-, Landschafts- und Denkmalpflege in diesen Orten im Sinne einer ganzheitlichen, gemeinnützigen Tourismus- und Wirtschaftsförderung.
3. Der Verein arbeitet mit allen am Wohl der Stadt Guben interessierten Kräften, insbesondere dem Handel und Handwerk, der Industrie, den Banken, dem Gaststättengewerbe, den städtischen Behörden und sonstigen Institutionen (speziell Jugend- und Kultureinrichtungen) zusammen, um die Anziehungskraft der Stadt und des Umlandes zu erhalten und zu stärken.
4. Der Verein fördert die länderübergreifende touristische Zusammenarbeit, insbesondere durch die regionale und überregionale Präsentation der gemeinsamen deutsch-polnischen Projekte im Rahmen der Euromodellstadt Guben/Gubin und der Euroregion Spree-Neiße-Bober. Er fördert den europäischen Gedanken und trägt zur Verbesserung der Völkerverständigung insbesondere zwischen Deutschen und Polen bei.
5. Aufgabe des Vereins ist es zudem, die Mitglieder in Sinne des Vereinszwecks zu beraten, zu betreuen und zu unterstützen.
6. Der Marketing- und Tourismusverein fördert die Pflege und Bewahrung des regionalen Brauchtums, der Geschichtsschreibung und Geschichtsaufarbeitung. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Vereinen, die Brauchtumspflege betreiben, unter Einbeziehung dieser in die eigene Öffentlichkeitsarbeit.
7. Der Verein stärkt die Attraktivität der Stadt nach innen und außen durch geeignete Marketingmaßnahmen sowie Organisation und Koordinierung von Veranstaltungen, insbesondere durch: - Organisation und Durchführung von kulturellen Höhepunkten mit regionalem Bezug ...- Aktualisierung, Herausgabe und Verteilung von Werbe- und Informationsmaterialien in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern und allen weiteren die Anziehungskraft Gubens stärkenden Kräften - Durchführung von Stadtführungen sowie Ausbildung und Qualifizierung der Stadtführer - Vermittlung von Veranstaltungsangeboten auf kulturellen und sportlichen Gebieten sowie von Unterkünften - Präsentation von regionaltypischen Souvenirs und Publikationen.
8. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Satzungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.